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Schrecker Therapiepraxis

Privatpatient

Als Privatpatient gilt, wer eine Behandlung privat abrechnen lässt, meist über eine private Krankenversicherung, Beihilfe oder eine Zusatzversicherung.

Praxis & Kosten Auch: Privatversicherter, Privatpatientin

Ein Privatpatient ist eine Person, deren Behandlung privat in Rechnung gestellt wird und nicht direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet wird. Die Therapiepraxis Schrecker in Günzburg behandelt ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler.

Wer gilt als Privatpatient?

Meist denkt man an Menschen mit einer privaten Krankenversicherung. Auch Beihilfeberechtigte, zum Beispiel Beamtinnen und Beamte, werden häufig privat behandelt. Sie haben in der Regel einen Anspruch auf Beihilfe und ergänzen ihn mit einer privaten Versicherung. Daneben gibt es gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung, die bestimmte Leistungen abdecken kann.

Der Begriff überschneidet sich mit dem Begriff Selbstzahler, meint aber nicht ganz dasselbe. Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten selbst, ohne dass eine Erstattung geplant ist. Als Privatpatient reichen Sie die Rechnung in der Regel bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle ein. Die Rechnung richtet sich aber zunächst an Sie selbst.

So läuft die Abrechnung meist ab

  • Sie erhalten eine Rechnung auf Ihren Namen
  • Sie begleichen die Rechnung gegenüber der Praxis
  • Sie reichen die Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein
  • Bei Bedarf wenden Sie sich zusätzlich an die Beihilfestelle
  • Die Versicherung prüft die Erstattung nach Ihrem Tarif

Was erstattet die Versicherung einem Privatpatienten?

Das hängt von Ihrem Tarif und Ihren Vertragsbedingungen ab, deshalb können wir keine Erstattung zusagen. Manche Tarife begrenzen die Höhe je Behandlung oder pro Jahr. Andere verlangen für die Erstattung eine ärztliche Verordnung, wie sie im Beitrag zur Heilmittelverordnung erklärt wird. Auch bei der Beihilfe gelten eigene Regeln.

Fragen Sie deshalb am besten vor Beginn der Behandlung schriftlich bei Ihrer Versicherung nach. Dann wissen Sie, welche Unterlagen nötig sind und welcher Anteil bei Ihnen verbleiben kann.

Wie sieht die Behandlung bei uns aus?

Für Privatpatienten und Selbstzahler ist der Ablauf gleich. Er umfasst Erstberatung, Befund, Behandlungsplan und eine Einzeltherapie von 30 bis 45 Minuten. Informationen zum Preis finden Sie im Beitrag zu den Kosten einer Therapiesitzung. Unsere Behandlung ersetzt keine ärztliche Diagnose. Bringen Sie vorhandene Arztbriefe und Befunde gern zum ersten Termin mit.

Bewahren Sie Rechnungen und Unterlagen sorgfältig auf, weil Versicherungen sie häufig für die Prüfung anfordern.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Privatpatient und Selbstzahler?

Privatpatienten reichen die Rechnung in der Regel bei einer Versicherung oder Beihilfestelle ein, Selbstzahler tragen die Kosten selbst. Der Ablauf der Behandlung ist in der Praxis Schrecker für beide gleich.

Bezahlt die private Krankenversicherung die Therapie?

Das hängt von Ihrem Tarif ab und lässt sich nicht allgemein zusagen. Fragen Sie am besten vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung nach.

Kann man als gesetzlich Versicherter Privatpatient sein?

Ja, gesetzlich Versicherte können eine Behandlung privat bezahlen und gegebenenfalls eine private Zusatzversicherung nutzen. Ob und wie viel diese erstattet, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

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