Eine Heilmittelverordnung ist eine ärztliche Verordnung, mit der Behandlungen wie Physiotherapie für Versicherte festgelegt werden. Die Therapiepraxis Schrecker in Günzburg rechnet nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab, erklärt den Begriff hier aber allgemein, weil viele Patienten danach fragen.
Was steht in einer Heilmittelverordnung?
Im Alltag spricht man oft vom Rezept für Physiotherapie. Das Formular wird in der gesetzlichen Krankenversicherung auch Muster 13 genannt. Die Rahmenbedingungen legt die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest.
Typische Angaben auf der Verordnung
- Name und Versicherungsdaten der Patientin oder des Patienten
- Die Diagnose, die der Verordnung zugrunde liegt
- Das verordnete Heilmittel, zum Beispiel Krankengymnastik
- Die Anzahl der vorgesehenen Behandlungen
- Der Name der verordnenden Ärztin oder des verordnenden Arztes
Unter Heilmitteln versteht man medizinische Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Sie sind von Hilfsmitteln wie Einlagen oder Bandagen zu unterscheiden.
Wie funktioniert eine Heilmittelverordnung bei gesetzlich Versicherten?
Hält die Ärztin oder der Arzt eine Behandlung für medizinisch notwendig, stellt sie oder er die Verordnung aus. Anschließend wird sie bei einem zugelassenen Leistungserbringer eingelöst, der direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Erwachsene leisten in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung. Ob eine Behandlung verordnet wird, ist immer eine ärztliche Entscheidung.
Welche Rolle spielt die Verordnung bei privater Versicherung?
Bei privaten Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen und der Beihilfe gelten eigene Bedingungen. Manche Tarife verlangen für die Erstattung eine ärztliche Verordnung, oft in Form eines Privatrezepts. Ob das bei Ihnen zutrifft, klären Sie am besten vor Beginn einer Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung. Wir können dazu keine verbindliche Auskunft geben.
Was bedeutet das für die Praxis Schrecker?
Unsere Praxis behandelt ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen findet nicht statt, auch nicht auf Grundlage einer Verordnung. Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen zum Privatpatienten und zu den Kosten einer Therapiesitzung. Unabhängig davon ersetzt eine Behandlung keine ärztliche Diagnose. Sprechen Sie Beschwerden daher bei Bedarf mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt durch.
Bewahren Sie eine Kopie der Verordnung auf, wenn Ihre Versicherung diese anfordern könnte.
Häufige Fragen
Was ist eine Heilmittelverordnung?
Eine Heilmittelverordnung ist eine ärztliche Verordnung für Behandlungen wie Physiotherapie. Umgangssprachlich wird sie oft Rezept genannt.
Wird eine Heilmittelverordnung in der Praxis Schrecker abgerechnet?
Nein, die Praxis rechnet nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab und behandelt ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler. Ob eine private Versicherung eine Verordnung für die Erstattung verlangt, klären Sie bitte direkt mit ihr.
Was ist der Unterschied zwischen Heilmittel und Hilfsmittel?
Heilmittel sind medizinische Leistungen wie Physiotherapie, Hilfsmittel sind Gegenstände wie Einlagen oder Bandagen. Für beide gibt es eigene Regeln in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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