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Schrecker Therapiepraxis

Selbstzahler in der Physiotherapie

Als Selbstzahler bezahlen Sie Ihre Behandlung direkt und ohne Rezept. Das bringt mehr Zeit und Flexibilität. Wir erklären Kosten und Erstattung.

Praxis & Kosten

Als Selbstzahler bezahlen Sie eine Behandlung direkt selbst, statt sie über eine Krankenkasse abzurechnen. In der Therapiepraxis Schrecker in Günzburg behandeln wir ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler – und das hat für Sie handfeste Vorteile.

Was bedeutet „Selbstzahler“?

In einer klassischen Kassenpraxis braucht es meist ein ärztliches Rezept, eine sogenannte Heilmittelverordnung. Sie legt fest, welche Behandlung Sie bekommen, wie oft und wie lange. Die Kasse bezahlt dann einen festen Betrag pro Behandlung, der oft nur sehr kurze Termine erlaubt.

Als Selbstzahler sind Sie an diese Vorgaben nicht gebunden. Sie entscheiden selbst, wann und wie oft Sie zur Behandlung kommen. Auch gesetzlich Versicherte können alle unsere Leistungen als Selbstzahler nutzen.

Ihre Vorteile als Selbstzahler

  • Mehr Zeit: Jede Einzeltherapie dauert 30 bis 45 Minuten
  • Keine Wartezeit auf ein Rezept oder eine Verordnung
  • Eine Behandlung, die sich nach Ihrem Befund richtet, nicht nach einem Katalog
  • Freie Wahl, wann Sie Termine wahrnehmen
  • Ein fester Ansprechpartner über die gesamte Behandlung

Was kostet eine Sitzung als Selbstzahler?

Eine Therapiesitzung in der Praxis Schrecker kostet 120 Euro, die Erstberatung ist inklusive. Darin enthalten sind das Gespräch, die Untersuchung und die Behandlung in einer ruhigen Einzeltherapie. Vor Beginn besprechen wir mit Ihnen, wie viele Sitzungen voraussichtlich sinnvoll sind, damit Sie die Kosten gut einschätzen können.

Zahlt meine Versicherung etwas dazu?

Das hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem Tarif ab. Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten Physiotherapie häufig ganz oder teilweise, manchmal nur mit ärztlicher Verordnung. Bei Beihilfe gelten eigene Regeln. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Selbstzahler-Leistungen in der Regel nicht.

Unser Tipp: Fragen Sie vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung nach, welche Kosten erstattet werden und welche Unterlagen nötig sind.

So bereiten Sie sich vor

  • Bei Ihrer Versicherung nach den Erstattungsbedingungen fragen
  • Klären, ob eine ärztliche Verordnung für die Erstattung nötig ist
  • Vorhandene Arztbriefe, MRT- oder Röntgenbefunde mitbringen
  • Die Rechnung der Praxis für Ihre Unterlagen aufbewahren
  • Fragen zum Ablauf gern vorab telefonisch klären

Häufige Fragen

Kann ich als gesetzlich Versicherter Selbstzahler sein?

Ja. Alle Leistungen unserer Praxis stehen auch gesetzlich Versicherten offen. Sie bezahlen die Behandlung dann selbst, ganz ohne Rezept.

Brauche ich als Selbstzahler ein Rezept vom Arzt?

Für die Behandlung in unserer Praxis nicht. Für die Erstattung durch eine private Versicherung kann eine Verordnung aber verlangt werden. Fragen Sie am besten vorab bei Ihrer Versicherung nach.

Wie viele Sitzungen brauche ich als Selbstzahler?

Das hängt von Ihren Beschwerden ab. Nach der Erstberatung und dem Befund besprechen wir einen Behandlungsplan mit Ihnen, damit Sie wissen, womit Sie rechnen können.

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  • Privatpraxis

Der erste Schritt ist ein Gespräch.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.